Legionellenprüfung im Trinkwasser: nicht alle Kosten umlagefähig
Die regelmäßige Prüfung der Trinkwasserhygiene gehört zu den oft vergessenen Verkehrssicherungspflichten des Vermieters. Die Kosten für eine Erstbeprobung („orientierende Prüfung“) gem. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind nicht sehr hoch – und außerdem auch noch umlagefähig, so dass die Mieter an diesen „Gesundheitskosten“ beteiligt werden können.
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