42. BImSchV – Desinfektionsmaßnahmen und Keimkontroll-Verfahren
Die neue 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) enthält umfangreiche Verpflichtungen und Maßnahmen für die Betreiber offener Rückkühlwerke, um den hygienischen Betrieb solcher Anlagen sicherzustellen. Dazu gehören mikrobielle Untersuchungen, das Führen eines Betriebstagebuchs und eine Anzeigepflicht der anlagen bei den zuständigen Überwachungsbehörden.
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